Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Teilnahme der Landeshauptstadt Potsdam am „Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität" zu veranlassen
Begründung
Potsdam ist auch ein wichtiger Akteur beim Schutz der biologischen Vielfalt. Zum einen ist die Verwaltung dabei eine entscheidende Stelle für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität, zum anderen aber auch die zentrale Stelle zur Vermittlung der Ziele zum Erhalt der Biodiversität an die Bevölkerung.
Um die Aktivitäten der Kommunen zu würdigen und bekannt zu machen, ruft die Deutsche Umwelthilfe im Internationalen Jahr der Biodiversität alle deutschen Städte und Gemeinden auf, sich um den Titel "Bundeshauptstadt der Biodiversität" zu bewerben. Der Deutsche Naturschutzring als Kooperationspartner unterstützt dieses Anliegen. Die besten Kommunen und Projekte erhalten ein Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro. Eine Teilnahme lohnt sich also in vieler Hinsicht und verursacht auch keine zusätzlichen Kosten.
Der Fragebogen steht seit dem 1. Juli 2010 auf folgender Internetseite zum Herunterladen bereit: www.biodiversitaetskommune.de/wettbewerbsunterlagen. Der Fragebogen kann direkt am Computer ausgefüllt werden. Genauere Informationen zum Ausfüllen und Übermitteln des Fragebogens finden Sie im Fragebogen und unter www.biodiversitaetskommune.de (Einsendeschluss ist der 31. Oktober
Lebensmittelhygiene
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Anlehnung an das Modellprojekt „Smiley" im Berliner Bezirk Pankow, bis April 2011 ein stadtweites Informationssystem über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung aller Gastronomiebetriebe einzurichten.
Die Ergebnisse der Überwachung sind im Internet als auch im Betrieb selbst darzustellen.
Das Informationssystem soll ein Gütesiegel für besonders vorbildliche Betriebe und eine Negativliste enthalten, auf der Betriebe aufgelistet werden, bei denen grobe Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2011 ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Informationssystems vorzulegen.
Begründung
Mit der Novellierung des Verbraucherschutzgesetzes (VIG) im Jahre 2008 wurden die Informationsrechte der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung erweitert.
Der "Smiley" ist ein im März 2009 erstmals im Bezirk Pankow eingeführtes amtliches Gütesiegel. Damit dürfen sich jene gastronomischen Einrichtungen schmücken, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachweisen konnten. Betriebe, die nach einer ersten Kontrolle festgestellte Missstände nicht beseitigt hatten, erhielten dagegen einen Eintrag einer im Internet veröffentlichten sogenannten Negativliste.
Laut Berliner Verbraucherschutzinitiative sei nach anfänglichem Widerstand gegen die Einführung des "Smiley" in Pankow die Akzeptanz gegenüber dieser Qualitätsbewertung und -kontrolle stark gestiegen. Zwar legten rund 30 Prozent der überprüften Betriebe Widerspruch gegen einen Eintrag in die Negativliste ein. Zu einer Gerichtsverhandlung sei es jedoch noch nicht gekommen (Stand Juli 2010).
Die Hygiene in der Gastronomie habe sich bereits innerhalb eines Jahres verbessert. Online-Liste und Smileys gelten unter Gastronomen als wettbewerbsfördernde Instrumente, von denen Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen profitieren.
Umbau des Plenarsaals
Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Plenarsaal barrierefrei umzubauen. Das Plenum ist in Form eines Kreises oder Ovals auszurichten.
Begründung
Die jetzige Sitzplatzanordnung ist in klassischer Form frontal gegeneinander ausgerichtet. Das Präsidium überhöht und der Oberbürgermeister und die Beigeordneter ebenfalls höher als die Stadtverordneten. Diese Anordnung ist antiquiert und einer gleichberechtigten demokratischen Debatte nicht zuträglich.
Eine Sitzplatzanordnung im Kreis oder aus Raumgründen im Oval kann eine Debatte in Augenhöhe fördern.
Mittelstreifen der Hegel-Allee
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mittelstreifen der Hegelallee mit einer wassergebundenen Decke analog zur abgestimmten Planung des Radweges im Neuen Garten am Jungfernsee auszuführen. Dazu ist eine Kombination von Unterbau und Deckschicht aus Natursteinschotter und Splitt einzubringen.
Begründung
Im Mittelbereich der Hegelallee wurde zur BuGa 2001 eine Grünanlage geschaffen, die mit Bänken und Spielgeräten zum Aufenthalt und Flanieren einlädt und vielfach genutzt wird. Sie ist ein wichtiger Grünraum am Rande der überwiegend steinernen barocken Stadterweiterung. Als Fahrradverbindung gewinnt sie an Bedeutung und ist im Radverkehrskonzept als Hauptroute ausgewiesen. Nachdem der Weg seit seinem Bestehen zu BuGa 2001 vernachlässigt wurde, ist eine Erneuerung für alle Nutzer und Nutzerinnen sehr dringend erforderlich und unbedingt begrüßenswert. Doch die Verwaltung beabsichtigt, den Mittelweg in hellem Asphalt auszuführen. Erst in der letzten Ausschusssitzung vor der Sommerpause vorgestellt, hat auf Drängen des Ausschusses am 5. Juli ein Sondertermin zum Radverkehrskonzept stattgefunden. Die dort anwesenden Mitglieder sind dem Vorschlag, eine einfachere und verstärkte wassergebundene Decke aus natürlichem Material nach dem gerade entstehenden Vorbild des Uferweges im Neuen Garten anzulegen, nicht gefolgt. Die Verwaltung will den Asphalt nun sofort umsetzen, um so den eigenen Zeitverzug wieder auszugleichen. Der Paradigmenwechsel von einer städtischen Grünfläche und Promenade zu einer Fahrradtrasse mit seinen Auswirkungen auf das Miteinander in der Nutzung, mit der klimarelevanten Versiegelung einer 5,5 m breiten und über 250 m langen Fläche sollte zunächst öffentlich gemacht werden und bedarf eines nachvollziehbaren Kostenvergleichs und eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.[mehr]
Europaradweg
Die Gesamtplanung für den Europaradweg in Potsdam ist der Stadtverordnetenversammlung bis zum Dezember 2010 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind Anliegen zum Verlauf (Streckenführungen), Entscheidungsstrukturen und ein Umsetzungsplan darzulegen.
Begründung
Der Europaradweg ist ein wichtiges touristisches und verkehrspolitisches Anliegen, das von der StVV unterstützt werden sollte. Es bestehen aber Unklarheiten über Anliegen, Entscheidungsstrukturen und das Umsetzungsszenarium. Dem soll mit diesem Antrag entgegengewirkt werden.
Verwaltungsveinbarung zum Weltkulturerbeschutz
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung zum Weltkulturerbeschutz im Oktober 2010 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Begründung
In der Mitteilungsvorlage DS 09/SVV/0465 „Umgebungsschutz für das UNESCO-Weltkulturerbe" räumt die Stadtverwaltung dem Schutz des Weltkulturerbes eine hohe Priorität ein. Eine Verwaltungsvereinbarung soll dies untersetzen und ist seit längerem in Arbeit, der Bedarf dafür steht außer Frage.
Ausbau Mangerstraße
Beschlusstext:
Die Mangerstraße ist als Teil des Denkmalbereiches Berliner Vorstadt in ihrer Formgebung und Materialität zu erhalten. Die Straßenentwässerung ist ein wichtiges Ziel: dazu ist ein Gesamtkonzept für die Stilllegung der Einleitstelle Nr. 114 in der Seestraße vorzulegen, das die Wiederherstellung der historischen Decken in Mangerstraße und in der Seestraße beinhaltet.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für folgende Aufgaben in der Mangerstraße zu erarbeiten:
Für den Abschnitt Berliner Straße-Mühlenweg ist die im Ergebnis der Diskussion festgelegte Leitungsverlegung durch die EWP mit Wiederherstellung des Kleinpflasters beizubehalten.
Für die Verlegung der Abwasserleitungen sowie die Instandsetzung des Mittelteils einschließlich der Gehwege und der Schaffung der Barrierefreiheit zwischen Mühlenweg und Otto-Nagel-Straße ist gemeinsam mit der EWP und den Anrainern ein Finanzierungskonzept unter der o.g. Prämisse zu erarbeiten.
Für den westlichen Abschnitt ist auf den Ausbau ganz zu verzichten. Durch eine Ausschreibung sind die Kosten für Teilinstandsetzungsmaßnahmen festzustellen und mit dem Land über eine Förderung zu verhandeln. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind sofort mit konventionellen Mitteln durchzuführen, d.h. an der westlichen Einfahrt durch die Ausweisung von Tempo 30 unmittelbar hinter der Kreuzung sowie durch ein Fahrverbot für LKW und große Reisebusse. Für den Radverkehr ist in diesem Bereich die gemeinsame Ausweisung von Geh- und Radweg auszuschildern. Die Barrierefreiheit ist durch Bordsteinabsenkungen herzustellen.
Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 vorzulegen.
Begründung
Ein Ausbau der Straße mit Asphalt ist aufgrund der geltenden Denkmalbereichssatzung nicht möglich. Sowohl in Bezug zum Beschluss zum Erhalt der Natursteinpflasterstraßen als auch zum Radverkehrskonzept sind im Rahmen der jährlichen Bestätigung in den Fachausschüssen zur Mangerstraße noch keine Empfehlungen gegeben worden. Einen Beschluss zur Verlegung des Europaradweges gibt es nicht. Vor allem besteht ein Widerspruch in den Beschlüssen der STVV zur Denkmalbereichssatzung und zum Einsatz der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket 2, das dem Ziel der Lärmminderung dienen soll: dem trägt der Beschlussantrag STVV 10/0378 Rechnung.
Obwohl die Mangerstraße als Gesamtzeugnis für die Entwicklung der Berliner Vorstadt betrachtet wird, wird der Einteilung der Verwaltung in Bauabschnitte im Großen und Ganzen gefolgt:
Zum Abschnitt Berliner Straße/Mühlenstraße besteht kein Dissens.
Zum mittleren Abschnitt: Nach dem von der Verwaltung vorgelegten Ergebnis zur Eigentümerbefragung lehnen die Eigentümer die vorgelegte Ausbauplanung des Mittelteils mehrheitlich ab. Da dem ablehnenden Votum der Anrainer gefolgt werden soll, die Straße aber wegen des Beschlusses zum Einsatz der K2-Mittel in den Blick geraten ist, sollte ein anderes, wenn nötig zumindest mittelfristiges Konzept vorgelegt werden, um die Abwasserleitung und Barrierefreiheit zu ermöglichen und die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern.
Beim westlichen Teilstück stammen die Zustimmungen vor allem von Institutionen der öffentlichen Hand, hier ist die Position der Denkmalbereichssatzung unzureichend gewürdigt worden. Das polygonale Pflaster kann nach den bislang von der Verwaltung verfolgten Normen nicht wiederverlegt werden, deshalb soll das Pflaster in situ bleiben. Jeder Ausbau würde zu einer Aufgabe dieses Kulturdenkmals führen, das im Zusammenhang mit der Geschichte des Kasernenstandortes und möglicherweise auch der Eisgewinnung am Heiligen See zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu sehen ist. (Der nördliche Gehweg weist eine Zufahrt auf, die in Richtung See führt und deshalb nur diesen Grund haben kann.). Die Diskussion über die Förderfähigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen an Pflasterstraßen ist ein Thema im Land Brandenburg, das viele vergleichbare gefährdete Kulturzeugnisse betrifft. Dieses Teilstück wäre ein guter Modellfall, um das Gespräch dazu zu suchen. Dieser Straßenabschnitt hat keine Regenwasserableitung, das Wasser versichert vor Ort, es gelangt nicht in den heiligen See, ein Anschluss an das Netz ist nicht erforderlich. Wenn die partiellen Absenkungen repariert werden, damit kein Wasser darin stehen bleibt, kann die Entwässerung als besonders ökologisches Modell weiter bestehen bleiben.
Verkehrsberuhigende und lärmmindernde Maßnahmen durch Tempobeschränkung können dagegen sofort realisiert werden, die Beschilderung unmittelbar hinter der Kreuzung Behlerstraße / Mangerstraße soll das Abbremsen fördern, die geringere Geschwindigkeit zu Entlastung beitragen.
Für den Fahrradverkehr ist das Kleinpflaster geeignet und die gemeinsame Nutzung von Geh- und Radweg an den Seiten der Großpflasterstrecke für den Radfahrer sogar geeigneter als die in der Verwaltungsplanung vorgesehene schmale Asphaltstrecke.
Erwerb des Groß Glienicker Seeufers und unbedingte Ausübung des Vorkaufsrechtes
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Widmung des Uferweges (Süd- und Westufer) unverzüglich zu betreiben. Dafür sind die fraglichen Ufergrundstücke nach erfolgten Kaufangeboten auch im Zuge von Enteignungen zu erwerben. Dabei sind auch die Grundstücke der BIMA einzubeziehen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert immer vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Dem Hauptausschuss ist vierteljährlich zu berichten.
Begründung
Die bisherige Strategie zur Durchsetzung des B-Plans Nr. 8 am Groß Glienicker See mit Privateigentümern ist wenig erfolgreich. Die Sperrenden Privateigentümer zeigten durch Ihr Verhalten, dass sie an einer gütlichen Einigung mit der Stadt nicht interessiert sind. Die Voraussetzungen für ein Enteignungsverfahren sind somit mit dem rechtsgültigen B-Plan, monatelangen Verhandlungen und Kaufangeboten gegeben.
Aus gegebenen Anlässen ist der Oberbürgermeister durch Beschluss zu verpflichten, in jedem Fall vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam kann am besten für das Wohl der Allgemeinheit sorgen, wenn es im Besitz des Seeufers kommt. Der Ortbeirat Groß Glienicke hatte dazu im Jahr 2008 aus seinen Investitionsmitteln 650.000 Euro zur Verfügung gestellt, von denen bisher ca. 135.000 Euro für das Uferprojekt investiert wurden.
Enteignungsverfahren können zeitnah zum Erfolg führen; vorzeitige Besitzzuweisungen geschehen innerhalb von 10-14 Tagen; Normalverfahren dauern 4-6 Monate.
Bürgerkredit
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Potsdam das Modell des Bürgerkredits umsetzen kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob das Modell mit dem Potsdamer Verfahren des Bürgerhaushaltes im Sinne eines eigenen Bürgerhaushaltsbudgets verknüpft werden kann.
Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2010 mitzuteilen.
Begründung:
Der Bürgerkredit, bei dem sich die Stadt Geld von ihren eigenen Bürgern zu einem günstigen Zinssatz leiht, ist eine innovative und bürgernahe Form der kommunalen Finanzpolitik. Er könnte dazu dienen, ein eigenes Investitionsbudget für Bürgerhaushaltsvorschläge zu schaffen.
So bestünde eine größere Chance für investive Bürgerhaushaltsvorschläge auch tatsächlich umgesetzt zu werden, da sie nicht auf Kosten bereits im Haushalt eingeplanter Maßnahmen umzusetzen wären.
Die Stadt Quickborn hat das Modell bereits erfolgreich praktiziert. Vom 08. bis zum 20. März 2010 hatten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Quickborn und andere interessierte Anleger die Möglichkeit, sich an der neuen Form des Bürgerkreditmodells zu beteiligen. Nachdem das erste direkte Verfahren von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kritisiert worden ist, wurde das Modell mit der Bank für Investments und Wertpapiere (biw-Bank) umgesetzt und im März eine Geldanlage von 1 Mio. € mit einer Laufzeit von 2 Jahren zu 1,5% Zinsen und ein zweiter Kredit von 1 Mio. € mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu 2,6 % Zinsen angeboten.
Insgesamt haben sich 30 Personen an dem Modell beteiligt und ein Konto bei der biw-Bank eröffnet. Die Million für den 2-Jahres-Zeitraum konnte erreicht werden. Bei dem längerfristigen Kredit von 5 Jahren wurden 65.000 € eingezahlt.
Energiestrategie für Potsdam öffentlich diskutieren
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Pläne über einen weiteren Kaftwerks-Block des Gaskraftwerks der EWP im Rahmen einer grundsätzlichen Diskussion zur Energiestrategie der Stadt Potsdam mit lokalen Akteuren aus Politik und Gesellschaft öffentlich diskutiert werden. Die Diskussion soll im Rahmen der Diskussion des Potsdamer Klimaschutzkonzeptes stattfinden. Es ist sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat der EWP dieser Diskussion nicht durch Entscheidungen vorgreift.
Begründung:
Energieversorgungsfragen sind wichtige Zukunftsfragen, die nicht in nichtöffentlich tagenden Gremien wie dem Aufsichtsrat der Stadtwerke vorentschieden werden dürfen. Eine öffentliche Diskussion ist energie-, klima- und sozialpolitisch geboten.
Schutz von städtischen Denkmalen
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Ergebnis des Wettbewerbs zur Gestaltung des Luisenplatzes vorgesehenen Baumpflanzungen links und rechts des Brandenburger Tores als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahme für 2011 vorzubereiten.
Begründung
Das Ergebnis des Wettbewerbs für die Gestaltung des Luisenplatzes sah diese Pflanzungen vor und ist noch nicht vollständig umgesetzt. Eine der Ursachen der Verzögerung kann die öffentliche Debatte über zwei Gebäude an dieser Stelle gewesen sein, gegen die sich eine Bürgerinitiative Freies Tor gegründet hat. Im Gegensatz zu den Bauwerken würden die Baumpflanzungen die Aufenthaltsqualität für den Vorplatz des Brandenburger Tores in der Brandenburger Straße erhöhen, ohne die von der BI gefürchtete Abschottung zu erzeugen. Auch das Anliegen, mehr Grün in die Innenstadtgebiete zubringen, könnte damit verfolgt werden.
Haustarif Schinkelhalle
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Schutz der Marmorskulpturen in städtischem Eigentum, das Deserteurdenkmal von Mehmet Aksoy sowie die Skulptur "Toleranz" von Werner Stötzer, durch die Einhausung ab Winter 2010 sowie eine Reinigung im Frühjahr zu verstetigen. Außerdem ist die finanzielle Planung und Vorbereitung für je einen ca. 50 cm hohen Sockel für 2011 in die Wege zu leiten.
Begründung
Beide Skulpturen sind wesentliche und wertvolle künstlerische Reflexionen zu Themen der Nachwendezeit, ihre langfristige Erhaltung ist wichtig. Marmor ist ein besonders empfindliches Material, das permanent verwittert. Die historischen Kunstwerke im Park Sanssouci beispielsweise sind nur deshalb überhaupt erhalten, weil sie seit dem 18. Jahrhundert fast kontinuierlich im Winter eingehaust wurden.[mehr]
Green IT (Energiesparende Informations- und Kommunikationstechnik)
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den geplanten Investitionen im IT-Bereich, diese unter dem Gesichtspunkt von Green IT durchführen zu lassen. Dabei stehen Aspekte der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Verbesserung der Energieeffizienz im Informations- und Kommunikationsnetzwerk der Potsdamer Verwaltung im Vordergrund.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2010 ein erster Zwischenbericht vorzulegen.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam plant in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im IT-Bereich. Darum ist es um so wichtiger, das bei anstehenden Beschaffungen moderne und umweltschonende Techniken zum Einsatz kommen.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Kostenreduktionen unabdingbar. Ein wichtiger Baustein zur Kosteneinsparung ist der planvolle IT-Einsatz. Green-IT spart Energiekosten und mit staatlicher Unterstützung können sich solche Projekte in kürzester Zeit amortisieren. Das Bundesumweltministerium will energie- und materialeffiziente Informationstechnologien voranbringen. Dafür stehen mit dem Förderschwerpunkt „IT goes green" bis zu 25 Millionen Euro bereit. Hierzu zählen besonders energie- und ressourceneffiziente Rechenzentrumsinfrastrukturen, IT-Lösungen wie Hard- und Software sowie der Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen ohne einzelnen Computer (Thin Clients).
Um Anwender gezielt über Innovationen und Fördermöglichkeiten zu informieren, veranstaltet das Bundesumweltministerium zusammen mit der KfW-Bankengruppe und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) das Green-IT-Forum. Teilnehmen werden neben Einrichtungen zur Wirtschaftsförderung auch Green-IT-Initiativen, der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie Industrie- und Handelskammern auf Bundes-, Landes- und Regionalebene.
Recyclingpapier
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den internen Schriftverkehr in der Verwaltung, in den städtischen Schulen und städtischen Unternehmen nur noch Recycling Papier verwenden zu lassen.
Begründung:
Wer konsequent Recyclingpapier einsetzt, praktiziert nicht nur direkten Urwaldschutz, sondern trägt auch dazu bei, wertvolle Rohstoffe (Holz und Trinkwasser) zu schonen. Bei der Herstellung von Recyclingpapier wird weit über die Hälfte an Energie und ein vielfaches weniger an Wasser verbraucht. Es werden weniger Treibhausgase freigesetzt und die Gewässerbelastung ist im Gegensatz zur Herstellung von Frischfaserpapier nur gering. Recyclingpapier hat nicht nur eine gute Ökobilanz, sondern steht auch in der Qualität dem Frischfaserpapier in nichts nach. Dies belegt unter anderem auch die Stiftung Warentest. Entgegen vieler Vorurteile lässt sich Recyclingpapier in Druckern, Kopierern und Faxgeräten problemlos verwenden.
Sponsoringberichte
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Sponsoringbericht erstellen zu lassen, der Auskunft über die Höhe von Sponsoringleistungen durch öffentliche und private Geldgeber an die Landeshauptstadt Potsdam gibt. Dieser soll als Anlage zum Haushalt jährlich ausgereicht werden.
Darüber hinaus soll er in seiner Funktion als Gesellschafter die städtischen Eigenbetriebe und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, anweisen, eigene Aufstellungen nach Höhe und Empfänger über sämtliche getätigte Sponsoringleistungen jährlich in den Geschäftsberichten zu veröffentlichen.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2010 über den Stand zu berichten.
Begründung:
Sponsoring dient einerseits dem Bedürfnis der öffentlichen Hand in Zeiten knapper Haushaltsmittel, Aktivitäten und Ziele der Verwaltung durch Unterstützung privater Geldgeber zu fördern. Andererseits eröffnet es dem Sponsor auch die Möglichkeit, eine öffentlichkeitswirksame Darstellung durch Nennung des Namens, der Firma und der Marke des Sponsors sowie die Präsentation seines Firmenzeichens und sonstiger Kennzeichen zu erreichen.
Die öffentliche Verwaltung ist bei der Annahme von Sponsoringleistungen gehalten, jeden Anschein sachfremder Einflussnahme zu vermeiden, um Integrität und Neutralität zu wahren. Diesem Ziel dient der Sponsoringbericht und auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Sponsoringvorgänge, bei denen die Verwaltung sowie Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam Leistungen erhalten haben. Gleichzeitig wird durch den Sponsoringbericht die nötige Transparenz sichergestellt, um damit den Anschein der Beeinflussung kommunalen Handelns zu vermeiden.
Offenlegung der Geschäftsführergehälter
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführergehälter (inklusive leistungsabhängiger Anteile) aller kommunalen Gesellschaften und Unternehmen offen zu legen.
Zum Einen hat die Landeshauptstadt Potsdam als geeignetes Handlungsinstrument zur Umsetzung guter Unternehmensführung und -kontrolle öffentlicher Unternehmen „Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam" (Kodex) aufgestellt. Zum Anderen ist im Rahmen des Transparency-Beitritts Potsdams auch in Bereichen kommunaler Gesellschaften Transparenz gefordert. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist vor nicht all zu langer Zeit die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge eingeführt worden. Da städtische Gesellschaften Teil der kommunalen Finanzen darstellen, sind die Geschäftsführergehälter in den Jahresberichten der Gesellschaften zu veröffentlichen.
Saisonaler Tiefenspeicher für HKW Potsdam-Süd
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb einer geothermischen Wärme- /Kälteversorgung für das Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk Potsdam-Süd bestehen und eine Tiefenspeicherung im Untergrund genutzt werden kann.
Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2010 vorzulegen.
Begründung:
In einer Ende 2007 vorgelegten Mitteilung der EWP hieß es, dass sie sich schon seit vielen Jahren mit dem Einsatz eines Aquifer-Tiefenspeichers befasst und auch zukünftig in bestimmten Abständen die Realisierbarkeit prüfen wird. Neuere Erkenntnisse erlauben die Vermutung, dass in ca. 1.000 m Tiefe die Realisierbarkeit für einen Tiefenspeicher gegeben sein könnte. Dies bliebe zu prüfen, zumal sich die Bedingungen einer kostenintensiven geologischen Erkundungsbohrung durch die Absicherung des Fündigkeitsrisikos deutlich verbessert haben. Die Technologie hat sich nicht nur im Bereich der Erschließung (Bohrverfahren) sondern auch in der Anlagentechnik (Wärmepumpen) rasant weiterentwickelt. Aufschlussbohrungen, Wärmepumpen und Regeltechnik sind für die Markteinführung heute unter besonders günstigen Fördermöglichkeiten deutlich in den wirtschaftlichen Bereich gerückt. Zudem werden Kostensteigerungen für Gas und Öl in den nächsten Jahren die hohen Anfangsinvestitionen einer energieautarken Versorgung deutlich übersteigen. Drei gute Gründe die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Realisierung in Potsdam erneut auf den Prüfstand zu stellen und damit ein Stück der kommunalen Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen.
Homepage Potsdams vielsprachig gestalten (09/SVV/0954)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Homepage „Potsdam.de" zukünftig auch in den Sprachen Französisch, Spanisch, Japanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch und Polnisch anzubieten. Die Schritte zur Machbarkeit und damit verbundene Kosten sind der Stadtverordnetenversammlung in der Dezembersitzung 2009 zu benennen.
Begründung:
Die Homepage der Landeshauptstadt Potsdam wird zur Zeit nur in deutscher und englischer Sprache angeboten. Mit einem vielsprachigen Angebot können ausländische Gäste verstärkt eingeladen werden. Ein vergleichbares Angebot ist auch für andere Landeshauptstädte der Bundesrepublik üblich.[mehr]
Ökologischer Mietspiegel (DS 09/SVV/0956)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Jahr 2010 im Mietspiegel einen ökologischen Teil vorzusehen. Dabei sollen zur energetischen Gebäudebewertung im Potsdamer Mietspiegel auch Verbrauchskennzahlen als ökologische Kennwerte auf Grundlage der vorhandenen Energiepässe ausgewiesen werden.
Begründung:
Etwa 50% der beheizten Wohnfläche Deutschlands entfällt auf Mietwohnungen. Das sogenannte Investor-Nutzer-Dilemma erschwert auch in Potsdam energetische Modernisierungen. Indem die "wärmetechnische Beschaffenheit" - ein Maß für die energetische Effizienz von Gebäuden - als Merkmal in den Mietspiegel aufgenommen wird (plakativ: "Ökologischer Mietspiegel"), können strukturelle Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Somit kann dem Investor-Nutzer-Dilemma mittelfristig begegnet werden.
Standards für den ländlichen Raum
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Ortsteile Potsdams im ländlichen Raum spezifische Standards in Bezug auf die Beleuchtung, die Abwasser- und Regenwassererschließung und den Straßenbau zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung im September 2008 zum Beschluss vorzulegen.
Die Standards sollen ökologische und örtliche Besonderheiten berücksichtigen.
Die daraus gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen sind vorzulegen.
Begründung:
Für die Anwohner ist es wichtig, den dörflichen Charakter ihrer Straßen zu erhalten. Die gleiche Helligkeit wie in der Stadt wird vielerorts nicht gebraucht.
Die Wasserbewirtschaftung soll das Niederschlagswasser am Ort bewahren.[mehr]
Kapelle im Augustastift
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Kapelle im Augustastift für eine öffentliche Nutzung als Teil der Gedenkstätte Leistikowstraße zugänglich gemacht werden kann.
Dabei ist die Möglichkeit des Erwerbs und der Finanzierung gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu erörtern.
Begründung:
Die Kapelle ist aufgrund ihrer historischen Bedeutung nicht als Wohnung nutzbar; andere Nutzungen sind kaum vorstellbar. Die einzige denkbare Nutzung ist die wenigstens temporäre Einbeziehung in die Gedenkstätte, wozu die Wohnung erworben werden müsste. [mehr]
Denkmalschutz für Natursteinpflasterflächen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege zu klären, welche Natursteinpflasterflächen in Potsdam unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Dabei sind die Straßenzüge im Einzelnen, aber auch stadtübergreifende Zusammenhänge zu berücksichtigen.
Begründung:
Potsdam ist ein einzigartiger Raum mit einem hohen Anteil an historischen Natursteinpflasterstraßen, deren Steinmaterialien und Verlegearten eine große Vielfalt aufweisen und geradezu als Mustersammlung gelten können. [mehr]
Straßenentwässerungsplan der Ortslage Groß Glienicke
Der Straßenentwässerungsplan der Ortslage Groß Glienicke ist so zu überarbeiten, dass die Vorgaben des Brandenburgischen Wassergesetzes eingehalten werden.
Begründung
Das LUA führt in seiner Stellungnahme u.a. aus, dass das vorliegende Regenentwässerungskonzept für die Ortslage Groß Glienicke nicht den Eindruck vermittelt, dass dem § 54 Abs. 4 Satz 1 BbgWG ausreichend Beachtung geschenkt wurde, wonach Regenwasser vorrangig zu versickern ist. Hier wurde die Ableitung des Regenwassers in den Groß Glienicker See vorrangig betrachtet. So beschränkt sich die Bewirtschaftung des Regenwassers im Gemeindebereich Groß Glienicke in der Hauptsache auf die kanalisierte Ableitung der Wassermengen. Offensichtlich wurde hier, und das, obwohl in Ingenieurbüros und Behörden ganz sicher die neueren Erkenntnisse zur Regenwasserbewirtschaftung vorliegen, nach dem Grundsatz geplant, dass das Niederschlagswasser auf dem schnellsten Weg vom Ort des Anfallens in die Vorflut und hier in den See abzuleiten ist.
Alternativen wie die Versickerung, beginnend am Entstehungsort, die gestalterische Einbindung von Versickerungsanlagen oder z.B. die Ableitung in das Giebelfenn oder den See im Gutspark wurden nicht überzeugend geprüft bzw. steht die Prüfung noch aus.
Die geplanten Niederschlagsbehandlungsanlagen im Bereich der Einleitstellen entsprechen zwar formal den technischen Regeln, Nährstoffe und Keime werden von ihnen jedoch nicht zurückgehalten. Die Diskussion um die Einleitung vermittelt nicht den Eindruck, dass die Tragweite der Auswirkungen der Eutrophierung auf den Groß Glienicker See und dessen zukünftiger touristischer Nutzung z.B. als Badegewässer ausreichend erkannt werden. [mehr]
Straßenentwässerung
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die städtischen Siedlungsgebiete grundsätzlich eine naturnahe dezentrale Straßenentwässerung vorzusehen.
Teilversiegelte und versickerungsfähige Straßenbeläge und –wo immer es geht- Versickerung der Straßenabwässer neben oder unterhalb des Straßenkörpers sind in den Siedlungsortslagen in der Regel anzustreben.
Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne Potsdams sind demgemäss zu gestalten.
Begründung:
Das Brandenburgische Wassergesetz BbgWG vom 08. Dezember 2004 in Verbindung mit der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft vom 22.12.2000 führt in Behörden, Kommunen und Ingenieurbüros zu einem Umdenken. Es wird verschiedentlich in der Literatur von einer „neuen Entwässerungsphilosophie“ geschrieben.
Mit dem Beschluss soll ein Straßenentwässerungsphilosophiewechsel auch in Potsdam vorgenommen werden. Damit kann den in Brandenburg sinkenden Grundwasserhorizonten entgegen gewirkt werden. Alte Konzepte wie Versiegeln, Verrohren ab in die Vorflut führen zu erheblichen Umweltproblemen und entziehen Brandenburg das Wasser. Zusätzlich kann mit einfachen naturnahen Lösungen, wie z.B. einer einfachen Versickerung neben den Straßen, eine deutliche finanzielle Entlastung der mit den Straßenbauabgaben zu belastenden Potsdamerinnen und Potsdamern und des städtischen Haushaltes entgegen gewirkt werden. [mehr]
Parkhaus für den Stern
Der OBM wird beauftragt, zu prüfen, wo und wie ein Parkhaus für den Stern geschaffen werden kann, um den Standort am Schäferfeld ebenso zu entlasten wie die Straßen im Stadtteil selbst. Bei der Suche nach Lösungen sind die Anwohnerinitiativen zu beteiligen.
Begründung
Die Diskussionen über die Entwicklung des Standortes am Schäferfeld haben deutlich gemacht, dass dem Problem des ruhendes Verkehrs am Stern bisher zuwenig Rechnung getragen wurde. Eine spätere Entwicklung des Standortes am Schäferfeld sowie eine
Stadtentwicklung, die zur Entsiegelung von Flächen beiträgt und gleichzeitig die Lebensqualität in den bestehenden Straßenräumen verbessert, kann nur mit deutlichen Verbesserungen in der Parkplatzsituation einhergehen.
[mehr]
Feuerwache Klinikum
Der OBM wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss für das Areal von der ehem. Feuerwache bis zum Klinikum vorzubereiten. Ziele des B-Plans sind die Sicherung einer maßstäblich angemessenen baulichen Begrenzung des Bassin-Platzes an dessen Ostseite, sowie Festlegungen zur Art der Nutzung auf den Grundstücken.
Begründung
Der Bassinplatz wird durch das Holländerviertel, die Französische Kirche sowie die Wohnbebauung der Charlottenstraße begrenzt. Das Maß der baulichen Nutzung an der Ostkante des Platzes muss dem Rechnung tragen. Das Gebäude des Klinikums ist im Vergleich zur Platzkante zurückgesetzt und kann nicht maßstabbildend sein.
[mehr]














